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2022009 - Regelung zur Höchstaltersgrenze für Lehrerlaufbahnen in NRW mangelhaft!

Lehrerverbände begrüßen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Zustimmend nehmen die Lehrerverbände NRW (LNRW) - Philologen-Verband NW, der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen – das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 19.02.2009 zur Kenntnis, wonach Nordrhein-Westfalen Korrekturen in der Einstellungspraxis vornehmen muss. Bisher hatten viele ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren zur Verbeamtung als massive Benachteiligung empfunden.

Die Vorsitzenden der Lehrerverbände Elke Vormfenne (vLw), Wolfgang Brückner (vlbs) und Peter Silbernagel (PhV) hatten immer wieder das Land davor gewarnt, unflexibel an der Verbeamtungsgrenze von 35 Jahren festzuhalten.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil die Möglichkeit einer Höchstaltersgrenze nicht grundsätzlich in Frage, kritisiert aber die konkrete Ausgestaltung in Nordrhein-Westfalen. So fehle eine klare Regelung des Gesetzgebers, die präzise die Verbeamtungspraxis festlege, statt dessen habe man Verwaltungserlasse in Kraft gesetzt. „Das führe zu ihrer Unwirksamkeit,“so das Bundesverwaltungsgericht. In der Pressemeldung heißt es weiter: „Bei den Ausnahmen für Bewerbergruppen mit Mangelfächern sei zudem der für den Zugang zu jedem öffentlichen Amt entscheidende Leistungsgrundsatz außer Acht gelassen worden. Zusätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht in einzelnen Fällen eine unzureichende Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, von Grundwehrdienstzeiten und von Schwerbehinderungen beanstandet.“

„Das ist ein Debakel für die Einstellungspraxis in Nordrhein-Westfalen“, kritisiert Peter Silbernagel, Sprecher der Lehrverbände. „Gerade an den berufsbildenden Schulen konnten zum Februar 2009 fast 400 Lehrerstellen nicht besetzt werden. Viele Bewerberinnen und Bewerber nahmen auch deshalb das Einstellungsangebot in Nordrhein-Westfalen nicht an, da sie wegen besserer Konditionen in Nachbar-Bundesländer abwanderten“. Die Lehrerverbände NRW erwarten eine schnellstmögliche Korrektur, nicht nur der formalen Erfordernisse, sondern ebenso der inhaltlichen Ausgestaltung bei der Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung.

Düsseldorf, 20. Februar 2009

gez, Peter Silbernagel
Sprecher der Lehrerverbände