Presse

1952009 - Aktivitäten der Lehrerverbände zum häuslichen Arbeitszimmer sind effizient!

Finanzgericht Münster hält Nichtabsetzbarkeit teilweise für verfassungswidrig!


Die Richter teilten am 18.5.2009 mit, dass sie zumindest teilweise das Steueränderungsgesetz 2007 für verfassungswidrig erachten. Insbesondere verstoße die Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gegen den Gleichheitsgrundsatz, da für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe.

Bereits vor 2 Jahren hatten der Philologen-Verband, der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen ein Rechtsgutachten zu den neuen steuerlichen Bedingungen in Auftrag gegeben. Im März 2007 stellte Dr. Christoph Görisch von der Universität Münster das Gutachten vor. Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer wurden als verfassungswidrig gewertet.

Auf die umfängliche Argumentationsbasis des Rechtsgutachtens wurde in den gerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder zurückgegriffen. Die Lehrerverbände NRW (LNRW) beraten und vertreten betroffene Kolleginnen und Kollegen. Musteranträge stellen sie zur Verfügung.

Sehr erfolgreich war der nordrhein-westfälische Philologen-Verband, da es ihm im Juni 2008 als erstem Verband gelang, dass die Finanzgerichte im Rechtsstreit Einzelfallentscheidungen ruhend stellten.

„Die Interessenpolitik zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer zeigt, dass die juristische Auseinandersetzung einen langen Atem benötigt. Statt auf spektakuläre Einzelaktionen zu setzen, haben wir schon sehr früh eine umfassende rechtliche Argumentationsbasis aufgebaut. So konnten wir bisher zahlreichen Mitgliedern helfen und hoffen nun auf einen positiven Entscheid des Bundesverfassungsgerichts“, so Peter Silbernagel, Sprecher der Lehrerverbände NRW.

Düsseldorf, den 19.05.2009

gez. Peter Silbernagel
- Sprecher der Lehrerverbände NRW -